Richtlinien für die Vergabe von Ehrenzeichen des NÖ Schachverbandes
A)
Ehrenzeichen in Gold
Bedingungen:
25jährige Mitgliedschaft zu einem dem NÖ.-Schachverband angeschlossenen
Schachverein (Schachgruppe) und aktive Mitarbeit im Verband (Verein) oder
Organisation von mindestens drei großen Schachturnieren oder
Aufbringung außergewöhnlicher finanzieller Mittel für den NÖ-Schachverband
(mindestens € 3.634,-) oder
Sonstige Verdienste um das NÖ. Schach (wie etwa das Jugend-, Senioren- und Damenschach) in besonderer Art.
Die Verleihung beschließt der Vorstand; das Ehrenzeichen ist durch den Präsidenten,
den gf. Präsidenten oder einen der Vizepräsidenten des NÖ.-Schachverbandes
vorzunehmen.
B)
Ehrenzeichen in Silber
Bedingungen:
15jährige Mitgliedschaft zu einem dem NÖ.-Schachverband angeschlossenen
Schachverein (Schachgruppe) und aktive Mitarbeit im Verband (Verein) oder
Organisation von mindestens einem großen Schachturnier oder
Bemühungen um die Gründung neuer Schachvereine (Schachgruppen) oder
ständiges Bemühen um das Schul-, Jugend-, Senioren- und Damenschach
oder
aktive Mitarbeit bei der Schulungstätigkeit des Verbandes.
Die Verleihung beschließt der Vorstand; das Ehrenzeichen ist durch ein
Mitglied des Vorstandes zu überreichen.
C)
Ehrenzeichen in Bronze
Dieses Ehrenzeichen wird bei freundschaftlichen Wettkämpfen, die der NÖ.-Schachverband
organisiert, für Verdienste um das Schach verliehen, soweit nicht schon die
Voraussetzungen für die Verleihung des Ehrenzeichens in Gold oder Silber
vorliegen.
Die Verleihung des Ehrenzeichens erfolgt durch den Präsidenten, den gf Präsidenten
oder einen Vizepräsidenten des NÖ.-Schachverbandes.
Der Vorstand des NÖ.-Schachverbandes ist von der Verleihung nachträglich
in Kenntnis zu setzen.
A N T R A G S T E L L U N G
Die Verleihung erfolgt nur auf Antrag. Zur Antragstellung ist jedes Mitglied
eines dem NÖ.-Schachverband angeschlossenen Vereins berechtigt.
St. Pölten, 29.4.1989